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Infobox Heilmittelverordnung 13 PhysioWelt München

 

Wie bekomme ich eine Verordnung für eine physiotherapeutische Behandlung?

Diese wird Ihnen von Ihrem behandelnden Arzt ausgestellt. Der Arzt stellt die Diagnose und legt dann die Therapieform fest. Er bestimmt wie oft pro Woche Sie behandelt werden sollen. Wenn Sie nicht in der Lage sind die Praxis selbständig aufzusuchen, wird er Ihnen Hausbesuche verordnen.

Wie viele Behandlungen kann mir mein Arzt verschreiben?

Der Heilmittelkatalog bestimmt die Verordnungsmenge. An diesem orientiert sich der Arzt. Im Heilmittelkatalog ist festgelegt wie viele Behandlungen durchschnittlich notwendig sind um das Therapieziel zu erreichen. Ist die Verordnungsmenge ausgeschöpft, kann der Arzt jedoch bei Bedarf und unter Angabe einer medizinischen Begründung, weitere Therapien verordnen.

Wie lange ist eine Heilmittelverordnung gültig?

Die Behandlung muss innerhalb von 28 Tagen (3), bei anderen Verordnungen innerhalb von 14 Tage (15, dringlicher Behandlungsbedarf) nach Ausstellungsdatum begonnen werden. Behandlungsunterbrechungen dürfen maximal 14 Tage andauern. Sind Sie länger verhindert, kann die Behandlung nur nach Rücksprache mit der Krankenkasse und den behandelnden Arzt weitergeführt werden.

Fallen bei einer verordneten Therapie Gebühren an?

Prinzipiell ja, die Krankenkassen berechnen einen von dem Patienten zu zahlenden Anteil von 10 % der Behandlungssumme und eine Rezeptgebühr von derzeit 10 € pro Rezept. Ob Sie eventuell von der Zuzahlung befreit sind erfahren Sie bei Ihrer Krankenkasse. Die Angabe (4) „pflichtig“ oder „frei“ muss der Arzt deutlich erkennbar vorgeben. Kinder bis 18 Jahren zahlen keine Zuzahlung.

Was, wenn ich einen vereinbarten Termin nicht einhalten kann?

Um unnötige Wartezeiten zu vermeiden, vereinbaren wir mit Ihnen feste Therapietermine. Deshalb bitten wir Sie, falls Sie verhindert sind, Ihre Behandlungstermine so früh wie möglich, spätestens aber 24 Stunden vor Ihrem Termin, abzusagen.
Wird ein Behandlungstermin nicht rechtzeitig abgesagt oder unentschuldigt nicht wahrgenommen, fällt eine Ausfallsgebühr in Höhe des jeweiligen Kassensatzes an. Nicht wahrgenommene Termine können nicht durch Unterschrift anstatt Bezahlung quittiert werden.

Kann man bei Ihnen Gutscheine erwerben?

Selbstverständlich können Sie unsere Leistungen als attraktiven Geschenkgutschein erwerben.

 

Bitte kontaktieren Sie uns unter 089 / 272 0 132, wenn Sie Fragen haben oder einen Termin vereinbaren möchten.